Allgemeine Geschäftsbedingungen von develtop Franz Huber / develtop Karin Rosenberger

Stand November 2023

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von develtop (Karin Rosenberger bzw. Franz Huber) - im folgenden develtop genannt gelten als integrierender Bestandteil für sämtliche mit ihr eingegangenen Vertragsverhältnisse. Der Vertragspartner bestätigt durch die Auftragserteilung, dass ihm gegenständliche AGB in sämtlichen Punkten bekannt sind. Der Kunde erklärt daher mit diesen vertraut zu sein, und sie in vollem Umfange vorbehaltlos anzuerkennen. Im Kollisionsfalle mit anders lautenden AGB des Geschäftspartners gelten die AGB von develtopoder eine für develtop günstigere gesetzliche Regelung. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit außer Kraft gesetzt. Die gegenständlichen AGB gehen daher in ihrer Gültigkeit den jeweils widersprüchlichen Bestimmungen anderer AGB vor.

2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sie sind prinzipiell entgeltlich. Bei Auftragserteilung kann dieses Entgelt jedoch nach Wahl von develtop im Gesamtauftrag gutgeschrieben, oder in Rechnung gestellt werden.

3. Aufträge kommen auf Seiten von develtop nur durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande. Dies gilt auch für mündliche Zusagen. Angebote von Kunden bzw. Lieferanten werden nur schriftlich entgegengenommen. Derartige mündliche Angebote werden nur dann verbindlich, wenn develtop mit der faktischen Durchführung des Auftrages beginnt. Im Übrigen erlangen mündliche Erklärungen nur dann Gültigkeit, wenn sie von develtop schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung den darin angegebenen Leistungsumfang, sowie die Einzelpreise zu überprüfen, werden Abweichungen gerügt, so sind diese binnen 5 Tagen mitzuteilen, widrigenfalls die in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlen beiderseits verbindlich sind. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch eine Bestätigung per E-Mail. Dabei hat folgende Adresse aufzuscheinen: office@develtop.at. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der vereinbarten Schriftform. Im Übrigen verpflichtet sich der Vertragspartner die gegenständlichen AGB an allfällige Drittfirmen, Subunternehmer, Auftraggeber, die ein tatsächliches bzw. rechtliches Interesse an der Vertragsbeziehung mit develtop haben, vollinhaltlich zu überbinden. Bei Unterlassung hat der Auftraggeber develtop volle Genugtuung zu leisten.

4. Der im Auftragsbestätigungsschreiben angesetzte Liefertermin gilt als Richttermin, wenn nicht ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Wochen, kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen, und nach allfälligem fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt allerdings die Vermutung, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von develtop nicht erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen . Abgesehen davon steht es develtop frei, in Teilen zu liefern. Der Vertragspartner ist daher verpflichtet derartige Teillieferungen anzunehmen. Als Fälle höherer Gewalt gelten Lieferschwierigkeiten von Lieferanten von develtop, Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmängel und auch behördliche Maßnahmen, die eine fristgerechte Lieferung verhindern. Ist aber die Lieferung durch eine vergleichbare Ersatzleistung fristgerecht möglich, so kann dieses nach Wahl von develtop geliefert werden. Ein Rücktritt durch den Kunden ist in diesem Fall nur dann zulässig, wenn die Ersatzleistung nicht zumindest gleichwertig ist. Der ursprünglich vereinbarte Preis bleibt aufrecht. Der Anspruch auf Schadenersatz (Deckungskapital) wird in solchen Fällen ausgeschlossen.

5. Sämtliche von develtop zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Hard- u. Software, und überhaupt alle Waren bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, im Verzugsfalle auch der damit zusammenhängenden Zinsen und der Kosten der Eintreibung durch einen Rechtsanwalt im vollständigen Eigentum von develtop. Im Falle der Verarbeitung von Materialien oder des unbeweglichen Einbaues, erlangtdeveltop  Miteigentum, wobei nicht die Geringfügigkeitsschwelle im Sinne des § 415 ABGB die Werterhöhung durch die Verarbeitung aber schon zu berücksichtigen sind. Der Vertragspartner von develtop ist auch verpflichtet diesen Eigentumsvorbehalt an Dritte Personen, im Falle der Weiterveräußerung zu überbinden. Für eine Verletzung des Eigentumsvorbehaltes durch Weiterveräußerung, Nichtüberbindung, etc. haftet der Geschäftsführer einer juristischen Person als Vertragspartner von develtop persönlich.develtop ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges sowohl für den Kaufpreis als auch für die monatlichen oder jährlichen Servicegebühren (Wartung oder Updateservice) die Software für eine weitere Benutzung zu sperren (= der Zugang zum Abrechnungsservice bzw. zum Krankentransport-Abrechnungsprogramm ist zwar noch vorhanden, aber nicht mehr aufrufbar).

6. Die im Bestätigungsschreiben von develtop genannten Preise sind keine Fixpreise. develtop ist berechtigt die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Ein Vertragsrücktritt steht dem Vertragspartner nach einer derartigen Preiserhöhung nur zu, wenn das ursprüngliche Anbot um mehr als 20 % überschritten wird. Änderungen der Verkaufspreise, die wegen öffentlicher Abgaben, die nach Abschluss des Vertrages, aber vor Bezahlung des Kaufpreises entstehen, sind zur Gänze, und Änderungen von Fremdwährungskursen von mehr als 3 % zum Euro, sind vom Vertragspartner hinzunehmen. Ein Vertragsrücktritt kann nur bei Überschreiten der 20 % Schwelle erfolgen.

7. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Raiffeisenbank Linz, IBAN: AT55 3400 0000 0885 7997 zu leisten. Der veränderte Kaufpreis bzw. der Werklohn für Serviceleistungen etc. ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist develtop berechtigt, 15 % Verzugszinsen zu verrechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich jedenfalls auch die Kosten der außergerichtlichen Eintreibung von Rückständen zuzüglich 15 % ab Fälligkeit zu entrichten. Dies unabhängig davon, ob aufgrund der bloßen Mahnung bezahlt wurde, oder nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt gegenüber develtop mit Gegenforderungen zu kompensieren. Wird dem Kunden ein Rechnungsbetrag gestundet, oder eine Ratenzahlung zugesichert, so tritt bei neuerlichem Verzuge jedenfalls Terminverlust ein. In diesem Falle wird ab Terminverlust eine Zinsbelastung von 20 % festgelegt. Die Zinsen werden mit dem jeweiligen Jahresende kapitalisiert, und unterliegen dann ab dem jeweiligen I. Jänner des Folgejahres der weiteren Verzinsung im Sinne dieses Punktes.

8. Die Einrichtungsgebühr für Heilbehelfe/Hilfsmittel-Abrechnung bzw. der Kaufpreis und Wartungs-/Updateservice-Preis wird fällig, wenn die Zugangsdaten bzw. der Lizenzschlüssel an den Auftraggeber übermittelt wurden (im Normalfall per Email). Übergebene Waren, installierte oder übergebene Software oder Webseiten sind umgehend zu prüfen. Der Besteller hat allfällige Mängel binnen einer Woche ab Lieferung schriftlich zu rügen. Mit dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist verzichtet der Kunde auf Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Falsch- bzw. Schlechtlieferung.

9. Für den Fall einer berechtigten Mängelrüge gilt eine sechsmonatige Gewährleistungsfrist als vereinbart. Die Gewährleistungspflicht von develtop umfasst nach freier Wahl Verbesserungen, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung bzw. Austausch mangelhafter Ware gegen mängelfreie Im Übrigen bestehen lediglich Schadenersatzansprüche, wenn develtop grobes Verschulden trifft. Bei Fehlern von Softwareprodukten gilt die Gewährleistungszusage nur im Rahmen der im Auftragsbestätigungsschreiben von develtop garantierten Verwendbarkeit des Programms. Schadenersatzansprüche für sämtliche Folgeschäden, sowie Schäden im Vermögensbereich werden hiermit ausgeschlossen. Jede Haftung von develtop bezüglich der Verletzung von Immaterialgüterrechten, sowie Verletzungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird hiermit ausgeschlossen. Werden derartige Verletzungen bekannt, so sind diese unverzüglich develtop zur Kenntnis zu bringen. Jede Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder von anderen Produkthaftungsansprüchen für Sachschäden und betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen wird hiermit ausgeschlossen. Auch dieser Ausschluss ist bei tatsächlichem bzw. rechtlichem Interesse von develtop vom Vertragspartner an Dritte zu überbinden. Im Übrigen haftet auch hier develtop nur für leichtes Verschulden.

10. Im Falle der Veräußerung oder Weitergabe von Produkten die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologie unterliegen, erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung der folgenden Verpflichtung: Die Wiederausfuhr derartiger Waren, und zwar auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form, ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zulässig. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer, sowie jedem Abnehmer dem Gebiet der europäischen Union zu überbinden: dies mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere EU-Staaten Abnehmer. Der Kunde hat daher entsprechende Vorsorge hierfür zu treffen und develtop bei allfälligen Verstößen vollkommen schad- und klaglos zu stellen.

11.Besondere Bestimmungen für Heilbehelfe-Hilfsmittelabrechnung über www.abrechnungsservice.at und für das Abrechnungsprogramm TKWin4

11.1 Die Zahlungspflicht des Kunden entsteht mit dem Tag der Übermittlung der Zugangsdaten zum Abrechnungssystem (im Normalfall per Email) bzw. der Übermittlung des TKWin4-Lizenzschlüssels (schriftlich oder per Email).

11.2 Haftung
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden ist im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetzes einvernehmlich ausgeschlossen. Technische Ausfälle nach denen einzelne oder alle Dienste nicht erreicht werden können, werden schnellstmöglich durch develtop behoben. Bei daraus resultierenden Verdienstentgang und/oder Betriebsausfall ist develtop schad-, und klaglos zu halten.

11.3 Datensicherung
Datensicherungen werden von develtop, falls nicht anders vereinbart, nicht durchgeführt, der Kunde hat für die Sicherung seines Datenbestandes selbst Sorge zu tragen. Bei Datenverlust und daraus resultierenden Verdienstentgang und/oder Betriebsausfall haftet der Kunde selbst und ist develtop schad-, und klaglos zu halten. In allen Standardgebühren ist keine Datensicherung enthalten! Datensicherungen für Datenbanken etc., sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Datensicherungspaket von TKWin4 enthält KEINE Sicherungen, die von develtop durchgeführt werden. Der Kunde hat diese Sicherungen ausschließlich selbst zu veranlassen.

11.4 Kündigung
Alle von develtop angebotenen Vertragspakete (Abrechnung Heilbehelfe/Hilfsmittel, Wartung/Updateservice TKWin4, Datensicherungspaket) sind jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Nach erfolgter Kündigung ist develtop berechtigt, Inhalte des Kunden (eingegebene Daten in der Abrechnung Heilbehelfe/Hilfsmittel, Datensicherungen aus TKWin4) sofort vom Server zu löschen, sofern keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde. Mit Kündigung der Wartung bzw. des Updateservice erlischt die Lizenz (und somit die Berechtigung zur Benutzung des Programmes) für das TKWin4 Programm automatisch.

11.5 Daten-Aufbewahrung
Die eingegebenen Daten in der Abrechnung Heilbehelfe/Hilfsmittel werden maximal 1 Jahr, Datensicherungen aus TKWin4 maximal 1 Jahr nach der letzten durchgeführten Abrechnung bzw. Datensicherung aufbewahrt, sollte nicht vorher eine Kündigung erfolgen.

11.6 Zahlungsverzug
Im Falle einer Nichtbezahlung der Gebühren (Einrichtungsgebühr, monatliche Tarife, Datensicherungspaket) ist develtop berechtigt, Inhalte des Kunden (eingegebene Daten in der Abrechnung Heilbehelfe/Hilfsmittel, Wartungen/Updateservice und Datensicherungen aus TKWin4) nach einer letzten Fristsetzung (schriftlich oder per Email) vom Server zu löschen und den Kundenzugang zum Abrechnungsservice für Heilbehelfe/Hilfsmittel bzw. die Programmlizenz TKWin4 stillzulegen.

12. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. develtop verzichtet auf eine Weitergabe der Daten an dritte Personen.

13. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, so ist eine derartige Bestimmung durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten auch mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

14. Der Vertragspartner von develtop ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis auf dritte Personen abzutreten.

15. Erfüllungsort des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz von Karin Rosenberger in Austria, 4111 Walding, Auf der Kohlwiese 4, Europa (abrechnungsservice.at) bzw. Franz Huber, 4142 Hofkirchen, Hundsfülling 24, Europa (Abrechnungsprogramm TKWin4). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, wird das sachlich zuständige Gericht in 4040 Urfahr (Karin Rosenberger, bzw. 4150 Rohrbach (Franz Huber) vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Bei Zahlungsverzug nach Rechnungslegung wird ab einem Monat Verzug zum 10. eines jeden Folgemonats als Fälligkeitszeitpunkt für die Dauer bis zu einem Jahr eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme festgesetzt. Das richterliche Mäßigungsrecht im Sinne des § 1336 ABGB wird ausgeschlossen. Auch die Vertragsstrafe unterliegt der Verzinsung gemäß Punkt 7 dieser AGB. Der Kaufpreis und der Werklohn sind nach dem im Fälligkeitszeitpunkt gültigen Verbraucherpreisindex voll wertgesichert.